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Unser Angebot

  • Kostenlose und unverbindliche Beratung
  • Integrative Lerntherapie in Deutsch, Englisch, Rechnen
  • Einzeltherapie oder Kleinstgruppe
  • Hilfestellung bei Antrag auf Eingliederungshilfe
  • Ggf. Abrechnung nach § 35a BSG VIII
  • Tierbegleitete Pädagogik
  • Feststellung der Lernausgangslage
  • Lernbegleitung (Coaching)
  • Hörwahrnehmungstraining mit Audiva
  • Kooperation mit Schulen
  • Prävention im Kindergarten
  • Informationsveranstaltungen
  • Fortbildungen
  • Elternforum
  • ADS-Elternstammtisch
  • Training im Lesen, Schreiben und Rechnen für Erwachsene, einzeln oder in Kleingruppen

Kosten

Die Kosten für eine Lerntherapie werden bisher von Krankenkassen nicht übernommen. Daher müssen sie von Eltern privat getragen werden. Auf Anfrage nennen wir Ihnen gern die aktuellen Preise. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand des Kreisverbandes Legasthenie auf Antrag eine Ermäßigung gewähren. Bitte sprechen Sie uns dazu gern an.

Die Kosten für eine Lerntherapie können auf Antrag der Eltern vom zuständigen Jugendamt für einen begrenzten Zeitraum übernommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ein fachärztliches Gutachten mit der Diagnose Legasthenie oder Dyskalkulie nach der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10 F.81) vorliegt,
  • dem Kind darin eine drohende seelische Behinderung bescheinigt wird,
  • Eltern beim Jugendamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII gestellt haben,
  • das Jugendamt nach Prüfung des Sachverhaltes zu dem Ergebnis kommt, dass
    • die seelische Gesundheit des Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht,
    • daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist,
    • eine Lerntherapie als geeignete Maßnahme zur Abwendung der Beeinträchtigung erscheint.

Gern beraten wir Sie dazu ausführlich und sind auch bei der Stellung eines Antrages behilflich.