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Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen

Wenn ihr Kind dauerhaft Schwierigkeiten mit dem Lernen hat, machen Eltern sich Sorgen und stellen sich vielen Fragen. Ebenso betreten Eltern Neuland, wenn gerade eine Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung bei ihrem Kind festgestellt wurde.

 

Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern und unverbindlich.

Wie wird eine Lernstörung diagnostiziert?

Eine fachärztliche Diagnose ist oft eine Erleichterung – sowohl für das Kind als auch für die Eltern. Das Kind weiß nun, dass es nicht schuld ist, und die Eltern haben endlich Klarheit.​ Die Diagnose von Legasthenie oder Dyskalkulie wird von Facharztpraxen für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Neurologie durchgeführt. Im Landkreis Uelzen steht hierfür auch die Erziehungsberatungsstelle zur Verfügung.

Wie kann ich meinem Kind helfen?

Das Wichtigste ist, dass Sie Ihr Kind ermutigen. Ihr Kind macht nicht absichtlich Fehler. Und es ist auch nicht faul oder dumm. Ihr Kind leidet selbst am meisten unter seinen Misserfolgen. Es ist unglücklich, weil es Dinge nicht kann, die anderen scheinbar leicht gelingen. Entlasten Sie Ihr Kind, indem Sie den Leistungsdruck vermindern. Ein Kind mit Legasthenie oder Dyskalkulie braucht andere Methoden zum Lernen. Bitte loben Sie Ihr Kind oft und ehrlich und erkennen Sie auch kleine Erfolge an. Fördern und betonen Sie die Stärken Ihres Kindes, motivieren Sie es durch Ihre Anerkennung. Es ist wichtig, dass Ihr Kind an sich glaubt. ​​Bitte lassen Sie sich nicht von Ärzten oder Lehrkräften vertrösten. Niemand kennt Ihr Kind so gut wie Sie! Wenn Sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt, sollten Sie dem auf jeden Fall nachgehen. Folgendes können Sie tun: - Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern. - Sprechen Sie mit der Lehrkraft, die das für Ihr Kind problematische Fach unterrichtet. - Suchen Sie sich Hilfe in ihrer zuständigen Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder in einer lerntherapeutischen Praxis. - Die Diagnose einer Legasthenie oder Dyskalkulie findet in der Regel in einer Fachpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -Neurologie statt. - Lassen Sie die Sehfähigkeit des Kindes in einer Augenarztpraxis mit Sehschule überprüfen. - Lassen Sie das Hörvermögen Ihres Kindes in einer HNO-Praxis überprüfen, die auch die Hörverarbeitung und Hörwahrnehmung untersuchen kann (Pädaudiologie).

Was unterscheidet Lerntherapie von Nachilfe?

In der Nachhilfe wird am aktuellen Schulstoff gearbeitet, wenn ein bestimmtes Thema nicht richtig verstanden wurde. Integrative Lerntherapie setzt dort an, wo herkömmlicher Unterricht oder Nachhilfe nicht weiterhelfen - also bei tieferliegenden, meist schon länger bestehenden Lernproblemen. die oft auch mit emotionalen Belastungen verbunden sind.

Wer zahlt die Lerntherapie?

Lerntherapie muss grundsätzlich privat gezahlt werden. Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür bisher nicht. Eingliederungshilfe vom Jugendamt​: In einigen Fällen übernimmt das Jugendamt die Kosten der Lerntherapie. Dazu stellen Eltern dort einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.​ Voraussetzung ist, dass das Kind - eine bestätigte Legasthenie oder Dyskalkulie hat (fachärztliches Gutachten) - darunter sehr leidet (drohende seelische Behinderung) - sich sozial zurückzieht (Gefährdung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben)​ Bildungs- und Teilhabepaket​ Lernförderung ist möglich über das Bildungs- und Teilhabepaket. Anspruch darauf haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:​ - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Wohngeld - Kinderzuschlag - Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung - Leistungen nach §2 Asylbewerberleistungsgesetz​ Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt.

Links und Downloads

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  • Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V.
    Warmbüchenstraße 17, 30159 Hannover
    Tel. (0511) 307 66-0
    info(at)vnb.de
    www.vnb.de

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