Wer zahlt die Lerntherapie?
Lerntherapie muss grundsätzlich privat gezahlt werden. Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür bisher nicht.
Eingliederungshilfe vom Jugendamt
In einigen Fällen übernimmt das Jugendamt die Kosten der Lerntherapie. Dazu stellen Eltern dort einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Voraussetzung ist, dass das Kind
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eine bestätigte Legasthenie oder Dyskalkulie hat (fachärztliches Gutachten)
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darunter sehr leidet (drohende seelische Behinderung)
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sich sozial zurückzieht (Gefährdung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben)
Bildungs- und Teilhabepaket
Lernförderung ist möglich über das Bildungs- und Teilhabepaket. Anspruch darauf haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
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Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
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Wohngeld
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Kinderzuschlag
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Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung
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Leistungen nach §2 Asylbewerberleistungsgesetz
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt.